Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,735
BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07 (https://dejure.org/2009,735)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 10 C 51.07 (https://dejure.org/2009,735)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 10 C 51.07 (https://dejure.org/2009,735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 28 Abs. 1a; AufenthG § 60 Abs. 1; GG Art. 16a; EMRK Art. 3, Art. 9, Art. 15; Richtlinie 2004/83/EG Art. 4 Abs. 3, Art. 9, Art. 10
    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; schwerwiegende Menschenrechtsverletzung; Religionsfreiheit; religiöses Existenzminimum; religiöse Betätigung im öffentlichen Bereich; physische Freiheit; Fluchtalternative bei ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 28 Abs. 1a
    Asyl; Fluchtalternative bei Ausreise; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Religionsfreiheit; Verfolgungsgrund; Verfolgungshandlung; physische Freiheit; religiöse Betätigung im öffentlichen Bereich; religiöses Existenzminimum; schwerwiegende ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts durch Einschränkung der Religionsfreiheit in China; Schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG durch Eingriff in den Kernbereich der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b; GFK Art. 1 A Nr. 2; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 Bst. a; VwGO § 108 Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 3
    China, Verfolgungsbegriff, religiös motivierte Verfolgung, Anerkennungsrichtlinie, Verfolgungshandlung, Verfolgungsgrund, Religion, religiöses Existenzminimum, Freiheitsstrafe, Religionsfreiheit, grundlegende Menschenrechte, Sachaufklärungspflicht, richterliche ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 28 Abs. 1a; ; AufenthG § ... 60 Abs. 1; ; GG Art. 16a; ; EMRK Art. 3; ; EMRK Art. 9; ; EMRK Art. 15; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 4 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 9; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Vorliegen einer Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts durch Einschränkung der Religionsfreiheit in China; Schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG durch Eingriff in den Kernbereich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flüchtlingsschutz wegen religiöser Verfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flüchtlingsschutz wegen religiöser Verfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 221
  • NVwZ 2009, 1167
  • DVBl 2009, 987
  • DÖV 2009, 726
  • InfAuslR 2009, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist bei seiner Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG 1990 (jetzt: § 60 Abs. 5 AufenthG) ebenfalls davon ausgegangen, dass die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK zu den von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannten Menschenrechtsgarantien zählt (vgl. etwa Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223 ; vgl. ferner Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ).

    Er ist nach ständiger Rechtsprechung unveräußerlich und nach Art. 9 Abs. 2 EMRK nicht einschränkbar (zu den Einzelheiten vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - BVerfG 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 sowie BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Die Regelung betrifft die Konstellation, dass die Mitgliedsstaaten über die Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus günstigere Normen vorsehen und damit das grundlegende Ziel der Richtlinie, die Asylpolitik zu vereinheitlichen und zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem zu gelangen, möglicherweise unterlaufen (dazu Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Wurde die Klägerin bereits vor ihrer Ausreise verfolgt oder drohte ihr unmittelbar eine Verfolgung, kommt es im Übrigen für die Annahme einer Vorverfolgung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie auf das Vorhandensein einer inländischen Fluchtalternative im Zeitpunkt der Ausreise nicht an (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Abgesehen davon, dass es nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in erster Linie um einen Eingriff nicht in die Religionsfreiheit, sondern die physische Freiheit der Klägerin geht, hat der Senat bereits entschieden, es bestehe kein Anhaltspunkt dafür, dass durch § 60 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 11 AufenthG der Schutzbereich des Asylrechts auf einfach gesetzlicher Grundlage ausgeweitet werden sollte (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 21; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2007 - A 10 S 70/06 - InfAuslR 2008, 97; vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 153).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Er ist nach ständiger Rechtsprechung unveräußerlich und nach Art. 9 Abs. 2 EMRK nicht einschränkbar (zu den Einzelheiten vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - BVerfG 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 sowie BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Im Revisionsverfahren sind Rechtsänderungen, die sich nach Erlass der Berufungsentscheidung ergeben haben, für das Revisionsgericht beachtlich, wenn das Berufungsgericht - entschiede es nunmehr anstelle des Revisionsgerichts - die Änderungen beachten müsste (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Im flüchtlingsrechtlichen Erstverfahren - wie hier - ist die Anerkennung subjektiver Nachfluchtgründe nicht begrenzt (vgl. § 28 Abs. 1a AsylVfG und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie; dazu bereits Urteil vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 10 C 27.07 - u.a. S. 8 [...] Rn. 14).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist bei seiner Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG 1990 (jetzt: § 60 Abs. 5 AufenthG) ebenfalls davon ausgegangen, dass die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK zu den von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannten Menschenrechtsgarantien zählt (vgl. etwa Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223 ; vgl. ferner Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Bei einem Eingriff in das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit ist nach bisheriger Rechtsprechung uneingeschränkt von einer beachtlichen Verfolgung auszugehen, wenn der Eingriff erheblich ist und an asylerhebliche Merkmale anknüpft (vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 ).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
    Geht es - wie hier nach dem bisherigen Vorbringen der Klägerin - darum, ob wegen einer bereits getätigten Glaubensausübung Verfolgung droht, war auch bisher die Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung nicht auf den privaten Bereich beschränkt, wenn die Gefahr eines Eingriffs in Leib, Leben oder Freiheit bestand (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - BVerwGE 92, 278 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 161).
  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist;

  • EGMR, 05.04.2007 - 18147/02

    CHURCH OF SCIENTOLOGY MOSCOW v. RUSSIA

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - A 10 S 70/06

    Qualifikationsrichtlinie und Asylgrundrecht; Ahmadiyya unterliegen keiner

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion;

    Es hat dies auch zu Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie so entschieden (Urteil vom 5. März 2009 - BVerwG 10 C 51.07 - BVerwGE 133, 221 Rn. 13 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    An dieser vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats könne im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.03.2009 (10 C 51.07) nicht uneingeschränkt festgehalten werden.

    Wie im Urteil vom 20.05.2008 (A 10 S 3032/07 - a.a.O.) näher dargelegt, gehe die Vorschrift des Art. 10 Abs. 1 lit. b) QRL nach ihrem eindeutigen Wortlaut über den Schutz hinaus, der nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG unter dem Aspekt der religiösen Verfolgungsgründe eingeräumt worden sei, jedenfalls wenn nicht die Gefahr eines Eingriffs in Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer bereits vor Ausreise aus dem Heimatland ausgeübten religiösen Betätigung in Rede stehe (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.03.2009 - 10 C 51.07 - BVerwGE 133, 221).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08

    Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen

    Entgegen der vom Senat in seinem Urteil vom 20.05.2008 (Az.: A 10 S 72/08) vertretenen Auffassung habe sich der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit unter Geltung der Qualifikationsrichtlinie nicht wesentlich erweitert; an der Rechtsprechung des Senats könne im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.03.2009 (Az.:10 C 51.07) nicht uneingeschränkt festgehalten werden.

    Wie im Urteil vom 20.05.2008 (- A 10 S 3032/07 - a.a.O.) näher dargelegt, dürfte die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut über den Schutz hinausgehen, der nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 16 a Abs. 1 GG unter dem Aspekt der religiösen Verfolgungsgründe eingeräumt wurde, jedenfalls wenn nicht die Gefahr eines Eingriffs in Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer bereits vor Ausreise aus dem Heimatland ausgeübten religiösen Betätigung in Rede steht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.03.2009 - 10 C 51.07 - BVerwGE 133, 221).

    Er ist nach ständiger Rechtsprechung unveräußerlich und nach Art. 9 Abs. 2 EMRK nicht einschränkbar (vgl. zu den Einzelheiten etwa BVerfG, Beschluss vom 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 - BVerfGE 76, 143 ; sowie BVerwG, Urteile vom 20.01.2004 - 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 und vom 05.03.2009 - 10 C 51.07 - a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht